Soforthilfe-Bund

Nach der Bayerischen Staatsregierung hat auch die Bundesregierung ein Soforthilfeprogramm für Betriebe und Freiberufler aufgelegt. Die Soforthilfe des Bundes und der Regierung von Niederbayern sind jetzt kombiniert in einem Antrag.

Definition Liquiditätsengpass

„Ein Liquiditätsengpass liegt vor, wenn infolge der Corona-Pandemie die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen. Private liquide Mittel müssen nicht (mehr) zur Deckung des Liquiditätsengpasses eingesetzt werden.“

Wie hoch ist die Soforthilfe?

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

  • bis zu 5 Erwerbstätige 9.000 Euro,
  • bis zu 10 Erwerbstätige 15.000 Euro,
  • bis zu 50 Erwerbstätige 30.000 Euro,
  • bis zu 250 Erwerbstätige 50.000 Euro.

Obergrenze für die Höhe der Finanzhilfe ist der Betrag des durch die Corona-Krise verursachten Liquiditätsengpasses.

Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitäquivalente

  • Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
  • Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
  • Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1
  • Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3

Quelle: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/


Änderung der Soforthilfe des Landes Bayern

Erhöht wurde die Unterstützung von Firmen von 5.000 EUR auf 9.000 Euro bei bis zu fünf Mitarbeitern, von 7.500 auf 15.000 Euro bei 6-10 Mitarbeitern, zwischen elf und 50 Beschäftigten von derzeit 15.000 auf maximal 30.000 Euro. Unternehmen bis 250 Mitarbeiter erhalten aus dem bayerischen Soforthilfe-Programm statt 30.000 nun bis zu 50.000 Euro.

Quelle: Pressemeldung des bayerischen Staatsministeriums vom 31.03.2020


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