Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind insbesondere Pflegekräfte in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie ambulante Pflegedienste, Notfall- und Rettungssanitäterinnen und -sanitäter sowie Rettungsassistenten. Die genauen Kriterien werden derzeit noch festgelegt und sobald wie möglich veröffentlicht.
Antragsfrist
Der Antrag muss bis 31. Mai 2020 gestellt werden.
Höhe des Corona-Pflegbonus
Bei einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 25 oder weniger Stunden beträgt der Corona-Pflegebonus 300 Euro
Bei einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 25 Stunden beträgt er 500 Euro.
Quelle: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#Corona-Pflegebonus
Weitere Informationen zum Cornona-Pflegbonus finden Sie hier.