Corona-Pflegebonus

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind insbesondere Pflegekräfte in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie ambulante Pflegedienste, Notfall- und Rettungssanitäterinnen und -sanitäter sowie Rettungsassistenten. Die genauen Kriterien werden derzeit noch festgelegt und sobald wie möglich veröffentlicht.

Antragsfrist

Der Antrag muss bis 31. Mai 2020 gestellt werden.

Höhe des Corona-Pflegbonus

Bei einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 25 oder weniger Stunden beträgt der Corona-Pflegebonus 300 Euro

Bei einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 25 Stunden beträgt er 500 Euro.

Quelle: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#Corona-Pflegebonus


Weitere Informationen zum Cornona-Pflegbonus finden Sie hier.

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